Erklärung zur Barrierefreiheit
Dem Heimat- und Verschönerungsverein Lengsdorf e.V. ist wichtig, dass sich möglichst alle Menschen auf dieser Website zurechtfinden, unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen. Barrierefreiheit verstehen wir als Teil unseres Anliegens: Lengsdorf gehört allen, und der Zugang zu seiner Geschichte und seinem Vereinsleben soll allen offenstehen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website heimatverein-lengsdorf.de.
Barrierefreiheit vor Ort
Diese Erklärung betrifft die digitale Barrierefreiheit der Website. Zur baulichen Barrierefreiheit des Heimatmuseums: Das Heimatmuseum ist im Erdgeschoss über eine Rampe barrierefrei und mit dem Rollstuhl zugänglich. Einzelheiten zur Anfahrt und zum Zugang findet Ihr auf der [Museumsseite](/heimatmuseum/).
Stand der Barrierefreiheit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der europäischen Norm EN 301 549. Eine vollständige, formale Prüfung des Konformitätsstatus steht noch aus. Wir arbeiten fortlaufend daran, Barrieren abzubauen, und verbessern die Website Schritt für Schritt.
Was wir für die Barrierefreiheit tun
Wir bemühen uns unter anderem um:
- eine klare, einheitliche Seitenstruktur und verständliche Sprache,
- eine Navigation, die sich auch ohne Maus mit der Tastatur bedienen lässt,
- ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen,
- Alternativtexte für Bilder, soweit vorhanden,
- eine Darstellung, die sich an Smartphone, Tablet und Computer anpasst,
- eine Vorlesefunktion: ausgewählte Inhalte stehen zusätzlich als Audioversion zum Anhören bereit.
Vorlesefunktion (Audioversion)
Einige Inhalte unserer Website bieten wir zusätzlich als Audioversion an, sodass Ihr sie auch anhören könnt. Die gesprochene Stimme wird mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) aus dem Text erzeugt. Diese Umwandlung von Text in Sprache nehmen wir außerhalb der Website vor. Auf der Website selbst liegt anschließend nur die fertige Audiodatei, die bei uns lokal gespeichert ist. Es handelt sich also um eine feste Aufnahme und nicht um einen Dienst, der in Echtzeit auf der Website läuft. Beim Abspielen werden keine Daten an externe Sprachdienste übertragen.
Bekannte Einschränkungen
Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu gehören insbesondere:
- historische Fotografien und eingescannte Dokumente aus dem Archiv, die als Bild vorliegen und nicht immer über eine Textbeschreibung verfügen,
- einzelne Dokumente im PDF-Format,
- eingebundene Inhalte Dritter, etwa Kartenausschnitte (OpenStreetMap) und Verweise auf soziale Netzwerke, deren Barrierefreiheit wir nur begrenzt beeinflussen können,
- ältere Archivinhalte, die noch übertragen und aufbereitet werden.
Wir arbeiten daran, diese Punkte nach und nach zu verbessern. Wenn Ihr einen dieser Inhalte benötigt und er für Euch nicht zugänglich ist, meldet Euch bitte bei uns. Wir stellen ihn Euch dann in einer geeigneten Form zur Verfügung.
Barrieren melden und Kontakt
Ihr habt eine Barriere auf unserer Website entdeckt oder benötigt eine Information in einer zugänglichen Form? Dann schreibt uns gerne. Wir nehmen Euren Hinweis ernst und versuchen, das Problem zu beheben oder Euch weiterzuhelfen.
Heimat- und Verschönerungsverein Lengsdorf e.V.
Lengsdorfer Hauptstraße 16, 53127 Bonn
E-Mail: info@heimatverein-lengsdorf.de
Ihr könnt auch unser Kontaktformular nutzen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2026 erstellt und wird laufend aktualisiert. Eine formale Selbstbewertung oder externe Prüfung der Website steht noch aus; den zugrunde liegenden Prüfstand tragen wir nach, sobald er vorliegt.
Rechtlicher Hinweis
Als ehrenamtlich getragener Heimatverein bieten wir mit dieser Website ein überwiegend informatives Angebot. Nach derzeitiger Einordnung fallen kleine, rein informative Vereinsseiten in der Regel nicht unter die verpflichtenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 vor allem für bestimmte Verbraucherdienste wie den Online-Handel gilt und für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen Ausnahmen vorsieht. Als privater Verein zählen wir zudem nicht zu den öffentlichen Stellen, für die das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gelten. Unabhängig davon verstehen wir Barrierefreiheit als freiwillige Selbstverpflichtung aus Überzeugung.



